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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Auftraggeber von Online-, Live-, Präsenz- und Hybridversteigerungen
Anbieter | Live-Sales GmbH |
Anschrift | Rothenberger Straße 52, 48493 Wettringen |
Vertretung | Geschäftsführer Bernd Sommer |
Register | Amtsgericht Steinfurt, HRB 12924 |
Steuernummer | 311/5875/027 |
USt-IdNr. | DE815876825 |
Stand | 7. September 2026 |
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Live-Sales GmbH (nachfolgend „Live-Sales“) und ihren Auftraggebern über die Konzeption, Einrichtung, Bereitstellung, technische oder organisatorische Durchführung und Nachbereitung von Versteigerungen und Verkaufsveranstaltungen.
- Die Leistungen können insbesondere als Classic Online Sale, Virtual Studio Sale, Dual Live Sale, TAG Sale oder als individuell konfigurierte StandAlone-, Salesroom- oder Total-Package-Lösung erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung.
- Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Bestimmungen, die ausdrücklich nur Unternehmer betreffen, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Live-Sales ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Stellung von Live-Sales und Vertragsbeziehungen
- Live-Sales stellt die technische und organisatorische Infrastruktur für die jeweilige Versteigerung oder Verkaufsveranstaltung bereit. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt Live-Sales als Dienstleister des Auftraggebers und nicht als Verkäufer, Eigentümer oder Erwerber der angebotenen Gegenstände.
- Kaufverträge über Versteigerungsgegenstände kommen ausschließlich zwischen dem in der jeweiligen Auktion bezeichneten Verkäufer und dem Erwerber zustande. Live-Sales wird nur dann Vertreter des Verkäufers, Auktionator, Kommissionär, Zahlungsdienstleister, Versender oder Verwahrer, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
- Diese AGB regeln den Dienstleistungsvertrag zwischen Live-Sales und dem Auftraggeber. Für Bieter gelten ergänzend die Salesroom-Nutzungs- und Versteigerungsbedingungen sowie die besonderen Bedingungen der jeweiligen Auktion.
- Bei Widersprüchen gehen individualvertragliche Vereinbarungen, anschließend die besondere Leistungsbeschreibung und danach diese AGB vor.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote von Live-Sales sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.
- Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, durch Annahme eines Angebots und anschließende Auftragsbestätigung von Live-Sales oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.
- Bei einer Online-Bestellung gibt der Auftraggeber mit Betätigung der eindeutig bezeichneten zahlungspflichtigen Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Eingabefehler können vor Abgabe berichtigt werden. Live-Sales bestätigt Verbrauchern den Vertrag einschließlich der maßgeblichen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger.
- Änderungen und Zusatzleistungen nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform und werden nach Vereinbarung, andernfalls nach dem erforderlichen Aufwand zu den bei Beauftragung geltenden Sätzen berechnet.
§ 4 Leistungen von Live-Sales
- Live-Sales erbringt die im Einzelvertrag bestimmten Leistungen. Diese können Plattformbereitstellung, Los- und Datenimport, Streaming, Studio-, Kamera-, Ton- und Lichttechnik, Moderation, technische Betreuung, Ergebnislisten und vereinbarte Nachbereitung umfassen.
- Live-Sales schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Verkaufserfolg, Mindestpreis, Versteigerungserlös, Teilnehmerumfang oder Zuschlag.
- Schätz-, Ausruf- und Mindestpreise sowie Losreihenfolge und Vorbehalte werden vom Auftraggeber vorgegeben oder freigegeben. Einschätzungen von Live-Sales sind ohne ausdrückliche Garantie unverbindlich.
- Live-Sales darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 5 Verantwortung für Angebote und Versteigerungsgegenstände
- Für sämtliche angebotenen Waren, Tiere, Rechte und sonstigen Objekte sowie alle dazu veröffentlichten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber beziehungsweise Verkäufer verantwortlich.
- Live-Sales prüft das Angebot grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich, technisch, wirtschaftlich, steuerlich oder fachlich. Insbesondere prüft Live-Sales nicht Eigentum, Verfügungsberechtigung, Herkunft, Echtheit, Identität, Zustand, Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit, Mängel, Wert, Belastungen, Verkehrsfähigkeit oder die Zulässigkeit von Angebot, Ausfuhr und Einfuhr.
- Redaktionelle Bearbeitung, Formatierung, Übersetzung, Bildaufnahme oder Veröffentlichung durch Live-Sales sind keine Prüfung, Bestätigung, Empfehlung, Begutachtung oder Garantie. Der Auftraggeber muss alle Unterlagen vor Veröffentlichung prüfen und freigeben.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er verfügungsberechtigt ist, alle Angaben richtig, vollständig und nicht irreführend sind, bekannte wesentliche Mängel offengelegt werden, erforderliche Genehmigungen vorliegen und keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Verbote verletzt werden.
- Bei konkreter Kenntnis eines möglichen Rechtsverstoßes darf Live-Sales Inhalte oder Lose sperren, entfernen oder die Versteigerung unterbrechen. Zwingende gesetzliche Prüf-, Auskunfts-, Sperr- und Meldepflichten bleiben unberührt.
§ 6 Bieterprüfung und Zulassungsverantwortung
- Die Prüfung und Zulassung der Bieter obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Live-Sales führt keine eigene Prüfung von Identität, Legitimität, Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Vertretungsmacht, Bonität, Liquidität, Zahlungsfähigkeit, Zahlungsbereitschaft, Insolvenzstatus oder Teilnahmeberechtigung durch.
- Registrierung, Bieternummer, Benutzerkonto, technische Freischaltung oder Annahme eines Gebots durch das System sind keine Zusicherung der Legitimität, Bonität oder Berechtigung des Bieters.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur volljährige, geschäftsfähige und rechtmäßig teilnahmeberechtigte Personen zugelassen werden. Bei Unternehmen prüft er Existenz und Vertretungsberechtigung in angemessenem Umfang.
- Der Auftraggeber bestimmt die erforderlichen Nachweise, Sicherheiten und Bietlimits und teilt Live-Sales Freigaben, Sperren und Beschränkungen rechtzeitig mit. Live-Sales setzt diese nach den technischen Möglichkeiten um, ohne eigene rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung.
- Der Auftraggeber bleibt für geldwäsche-, sanktions-, exportkontroll- oder sonstige branchenbezogene Prüfungen verantwortlich, soweit Live-Sales deren Übernahme nicht ausdrücklich zugesagt hat.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig richtige und vollständige Losdaten, Medien, Preise, Bedingungen, Verkäufer- und Rechnungsdaten, Freigaben, Vollmachten und sonstige erforderliche Unterlagen bereit.
- Am Standort des Auftraggebers stellt dieser geeignete Räumlichkeiten, Zugänge, Stromversorgung und eine ausreichend stabile, dimensionierte Internet- und Netzwerkverbindung bereit und ermöglicht rechtzeitige Tests.
- Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können, wenn vom Auftraggeber zu vertreten, zusätzlich berechnet werden.
- Der Auftraggeber benennt eine während Vorbereitung und Durchführung entscheidungsbefugte Kontaktperson.
§ 8 Termine, Internetverbindung und technische Durchführung
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Die Online-, Live- und Hybridversteigerung setzt eine ausreichend leistungsfähige und stabile Internetverbindung an allen beteiligten Standorten voraus.
- Live-Sales hat keinen Einfluss auf öffentliche oder fremdbetriebene Internet-, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Strom-, Hosting-, Cloud-, Streaming- oder Zahlungsdienste. Dropouts, Latenzen, Bild- oder Tonaussetzer und Verbindungsausfälle können trotz fachgerechter Vorbereitung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Ein erfolgreicher Test ist keine Garantie für die störungsfreie Verfügbarkeit während der Auktion. Live-Sales übernimmt keine Garantie, dass jeder Teilnehmer die Übertragung jederzeit empfangen oder Gebote abgeben kann.
- Bei wesentlichen Störungen darf Live-Sales nach pflichtgemäßem Ermessen unterbrechen, verlängern, Lose erneut aufrufen, abbrechen oder später fortsetzen, soweit dies zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens erforderlich ist. Die Behandlung von Geboten richtet sich nach den Auktionsbedingungen.
- Planbare Wartungen erfolgen möglichst außerhalb laufender Auktionen. Sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen bleiben zulässig.
§ 9 Preise, Provision und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung besteht aus der vereinbarten Pauschale, der erfolgsabhängigen Provision, Zusatzleistungen und vereinbarten Auslagen. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise, gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer angegeben, sofern nicht anders bezeichnet.
- Berechnungsbasis, Provisionssatz, Mindestvergütung, Reisekosten und Fremdkosten ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts anderes steht, wird die Provision auf den reinen Zuschlagspreis ohne Umsatzsteuer, Käuferaufgeld, Versand und Nebenleistungen berechnet.
- Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag, insbesondere mit Zuschlag oder Annahme des Höchstgebots. Er bleibt bei Nichtzahlung, Nichtabnahme, einvernehmlicher Aufhebung oder vom Auftraggeber, Verkäufer oder Erwerber verursachter Rückabwicklung bestehen. Er entfällt, wenn das Scheitern auf einem von Live-Sales zu vertretenden Umstand beruht.
- Live-Sales kann angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen verlangen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Verzug gelten die gesetzlichen Folgen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind gegenüber Unternehmern nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 10 Keine Abrechnung der Kaufverträge
- Live-Sales berechnet dem Auftraggeber ausschließlich die eigenen Pauschalen, Provisionen, Zusatzleistungen und Auslagen. Live-Sales ist nicht für die kaufmännische oder steuerliche Abrechnung der versteigerten Gegenstände verantwortlich.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erstellt Live-Sales keine Käuferrechnungen oder Gutschriften, zieht keine Kaufpreise oder Aufgelder ein, überwacht keine Zahlungseingänge, mahnt keine Erwerber und setzt keine Forderungen durch.
- Ergebnis-, Zuschlags-, Bieter- und Verkaufslisten dienen nur der Unterstützung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Prüfung.
- Der Auftraggeber beziehungsweise Verkäufer verantwortet Rechnungsstellung, Steuern, Zahlungseinzug, Eigentumsübertragung, Übergabe, Gewährleistung, Widerruf, Beschwerden und Rückabwicklung.
§ 11 Versand, Transport und Auslandsgeschäfte
- Live-Sales ist nicht für Verwahrung, Verpackung, Verladung, Versicherung, Abholung, Übergabe, Versand, Transport, Ausfuhr, Einfuhr oder sonstigen Transfer der Waren im In- oder Ausland verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
- Die Plattformnutzung macht Live-Sales nicht zum Versender, Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Ausführer, Einführer oder Zollvertreter.
- Auftraggeber und Erwerber müssen eigenverantwortlich die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Regeln beachten, insbesondere Zoll-, Steuer-, Sanktions-, Embargo-, Exportkontroll-, Genehmigungs-, Produkt-, Kennzeichnungs-, Gefahrgut-, Tier-, Pflanzen-, Gesundheits- und Artenschutzvorschriften.
- Live-Sales erbringt keine Rechts-, Steuer-, Zoll-, Transport- oder Exportberatung und gewährleistet nicht, dass ein Objekt in ein Land ausgeführt, dort eingeführt, zugelassen, genutzt oder weiterveräußert werden darf.
- Ausnahmsweise beauftragte Transportdienstleister handeln, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder Erwerbers.
§ 12 Plattform-, Medien- und Nutzungsrechte
- Sämtliche Rechte an Plattform, Software, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Designs, Vorlagen, Dokumentationen und Live-Sales-Kennzeichen verbleiben bei Live-Sales oder den Lizenzgebern.
- Der Auftraggeber erhält für Vertragsdauer und Vertragszweck ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Dekompilierung, Weitervermietung, unbefugtes Auslesen, Bots, Scraping, Manipulation und Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
- Der Auftraggeber räumt Live-Sales die zur Durchführung und Bewerbung der konkreten Auktion erforderlichen Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Marken und Logos ein und gewährleistet deren Rechtmäßigkeit.
- An von Live-Sales geschaffenen Produktionen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Eine Referenznutzung durch Live-Sales erfolgt nur aufgrund Vereinbarung oder Einwilligung.
- Eine dauerhafte Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Der Auftraggeber sichert ihm bereitgestellte Dateien rechtzeitig selbst.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Soweit Live-Sales personenbezogene Daten weisungsgebunden für den Auftraggeber verarbeitet, schließen sie vor Verarbeitungsbeginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Auftraggeber gewährleistet die Rechtmäßigkeit der übermittelten Bieter-, Verkäufer- und Artikeldaten sowie die Erfüllung der Informationspflichten.
- Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und personenbezogene Informationen vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Pflicht erforderlich ist.
§ 14 Mängelrechte und Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei werkvertraglichen Leistungen ist Live-Sales zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten, ausgenommen zwingende Haftung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, Arglist und Garantie.
- Live-Sales übernimmt keine Gewähr oder Garantie für Bestand, Herkunft, Echtheit, Zustand, Eigenschaften, Wert, Rechtslage oder Mangelfreiheit der Versteigerungsobjekte und haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers.
- Live-Sales haftet nicht für Ausbleiben von Geboten, Nichterreichen von Preisen, Ausfall oder Rücknahme von Losen, Nichtteilnahme, Rücktritt, Nichtzahlung oder Nichtabnahme durch Bieter sowie geringere Erlöse, soweit Live-Sales dies nicht zu vertreten hat.
- Live-Sales haftet nicht für Internet- und Infrastrukturausfälle, Dropouts oder Übertragungsfehler außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs. Soweit Live-Sales eigene Infrastruktur auswählt, schuldet Live-Sales die erforderliche Sorgfalt, aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
- Live-Sales haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Garantie, Produkthaftung und sonstiger zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Beschränkungen gelten zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber stellt Live-Sales von berechtigten Drittansprüchen frei, die auf von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Objekten, Angaben, fehlenden Rechten, unzureichender Bieterprüfung oder Vertragsabwicklung beruhen; angemessene Rechtsverteidigungskosten sind umfasst.
§ 15 Höhere Gewalt
- Für nicht zu vertretende Leistungshindernisse außerhalb des Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Strom- und Netzausfälle, Ausfälle externer Anbieter oder unvermeidbare Cyberangriffe, haftet Live-Sales nicht.
- Live-Sales informiert nach Möglichkeit, ergreift zumutbare Minderungsmaßnahmen und erhält eine angemessene Fristverlängerung. Dauert das Hindernis unzumutbar lange, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil beenden; erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten bleiben zu vergüten.
§ 16 Stornierung, Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge enden mit vollständiger Leistung. Laufende Verträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Soweit keine individuelle Stornoregel vereinbart ist, kann Live-Sales bei vom Auftraggeber zu vertretender Stornierung folgende Pauschalen der Grundvergütung verlangen: bis 30 Tage 25 %, 29 bis 14 Tage 50 %, 13 bis 7 Tage 75 %, unter 7 Tage 90 %. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens, Live-Sales der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten Pauschalen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Live-Sales darf aus wichtigem Grund sperren oder kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Fristsetzung, rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsgefahr, fehlender Mitwirkung oder Rechten Dritter.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Live-Sales stellt eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular bereit.
- Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Bei Widerruf kann nach ordnungsgemäßer Belehrung Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen. Das Widerrufsrecht an einer Dienstleistung erlischt vorzeitig nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Ein etwaiger Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung gilt nicht automatisch für den gesonderten Dienstleistungsvertrag mit Live-Sales.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen der zwingende Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Live-Sales Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Vertragssprache ist Deutsch. Abtretungen nicht auf Geld gerichteter Ansprüche durch Unternehmer bedürfen der Zustimmung, soweit Live-Sales ein schutzwürdiges Interesse hat.
- Live-Sales ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.